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Großhansdorf - die aktuelle Seite |
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Zukunft der
innerörtlichen Grundversorgung |
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Die
Voraussetzungen für den Fortbestand der
innerörtlichen Grundversorgung zu sichern gehört zu
den wichtigsten Aufgaben in der Großhansdorfer
Kommunalpolitik. Dazu muss man sich den heutigen
Anforderungen für Lebensmittelmärkte stellen:
1. großzügig Parkplätze direkt am Markt und
2. großzügig Verkaufsfläche
und zwar in genau dieser Reihenfolge. Da beide
Anforderungen derzeit in der Einkaufszeile am
Eilbergweg nicht erfüllt werden können, muß über
Alternativen nachgedacht werden, bevor in diesem
Bereich keine Grundversorgung mehr stattfindet.
Die Ideallösung wäre sicherlich, auf dem LVA-Gelände
hinter der U-Bahnbrücke einen Supermarkt mit dem
vollen Sortiment (bis zu 15.000 Artikel) und auf dem
Gelände am Kreisel einen Discounter ( ca. 650 bis
800 Artikel) anzusiedeln. Diese attraktive
Kombination würde den Interessen der
Rosenhofbewohner mit dem fußläufigen Angebot eines
Vollsortimenters ebenso entgegenkommen wie den
"Großeinkäufern", die zunächst günstig beim
Discounter einkaufen und dann die Einkaufsliste beim
Supermarkt zu Ende abarbeiten.
Als Waldgemeinde hat Großhansdorf natürlich auch
eine besondere Verpflichtung im Hinblick auf die
betroffenen Waldgebiete. So stellt sich zunächst die
grundsätzliche Frage, ob wir uns den "Luxus" leisten
können und wollen, den innerörtlichen Wald in der
bestehenden Form zu erhalten und mittelfristig auf
die innerörtliche Grundversorgung zu verzichten mit
der Konsequenz, dass am Eilbergweg das
Geschäftssterben dramatisch voranschreitet. Wenn
jedoch das Geschäftsleben am Eilbergweg erhalten
werden soll, muss auch zukünftig in diesem Bereich
Grundversorgung stattfinden. Wer dies will, muss
sorgfältig alle vorhandenen Möglichkeiten auf ihre
Vor- und Nachteile hin untersuchen, um eine optimale
Entscheidungsgrundlage zu haben. Dazu ist es
selbstverständlich auch notwendig, in Gesprächen mit
den beiden Eigentümern zunächst auszuloten, wie eine
für sie wirtschaftlich vertretbare Bebauung aussehen
könnte, die dem Anspruch "Waldgemeinde" Rechnung
trägt.
... weil es so viel Spaß macht, 10.000 Euro
in den Nachtragshaushalt einzustellen
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Die in der Hauptausschusssitzung am 6. September 2004 beschlossene Machbarkeitsstudie für die Fläche
am Kreisel hat gegenüber dem von der Verwaltung
vorgeschlagenen städtebaulichen Vertrag vor allem
für den Eigentümer einen Vorteil: Diese 10.000 EURO
hat er eingespart. Und wer ernsthaft meint, sich
damit mehr Unabhängigkeit verschafft zu haben, der
sollte sich Gedanken über sein Urteilsvermögen
machen. |
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Veranstaltung
"Zukunft der
innerörtlichen Grundversorgung"
Ausblick und Diskussion mit Vertretern von REWE
und Penny
am 20. April 2005 |
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Mit
deutlichen Wochen formulierten die Vertreter von
Rewe und Penny im überaus gut besuchten Sitzungssaal
des Rathauses die derzeitige Problematik der
Grundversorgung in Großhansdorf: Weder die
Verkaufsflächen der Penny-Märkte in Schmalenbeck
(590 qm) und Großhansdorf (453 qm) noch die des
REWE-Supermarktes (700 qm) entsprechen den heutigen
Anforderungen. Unter den derzeitigen Bedingungen,
auch in Bezug auf die Parkplatzsituation, kann ein
wirtschaftlicher Betrieb langfristig nicht
aufrechterhalten werden. Dies wurde nachdrücklich
von beiden örtlichen Supermarktbetreibern bestätigt.
Der EDEKA-Markt an der Hoisdorfer Landstraße
schließt am 30. April 2005. Der REWE-Supermarkt am
Eilbergweg hat in der bestehenden Form eine
„Restlaufzeit“ von maximal 5 Jahren. Voraussetzung:
Die Wirtschaftlichkeit bleibt in einem akzeptablen
Rahmen und es werden realistische Perspektiven für
ausreichend Verkaufsfläche und Parkraum in der
näheren Umgebung erkennbar.
Eine entsprechende Erweiterung am Standort des
bestehenden Marktes auf die mindestens
erforderlichen 1.200 qm und die Bereitstellung
ausreichender Parkplatzflächen in unmittelbarer Nähe
wäre sicher für den Bereich die beste Lösung. Leider
scheint diese Möglichkeit wegen der
Eigentumsverhältnisse innerhalb der nächsten fünf
Jahre nicht realisierbar.
Die bereits im Vorfeld viel diskutierte Variante am
Kreisel (Wöhrendamm / Hansdorfer Landstraße) wurde
gutachterlich untersucht und für den Fall der
Einbeziehung der beiden benachbarten
Wöhrendammgrundstücke als akzeptable Lösung
eingestuft. Auch hier stehen die
Eigentumsverhältnisse einer mittelfristigen
Realisierung entgegen.
Das als dritter denkbarer Standort von der FDP
mehrfach ins Gespräch gebrachte Gelände der LVA auf
der anderen Seite der U-Bahnbrücke wurde in dem
vorliegenden Gutachten zwar erwähnt, aber mangels
Auftrag nicht näher untersucht.
Im Verlauf der Diskussion wurde deutlich, dass die
anwesende Kundschaft auch in Zukunft durch die sehr
beliebte Mannschaft des REWE-Supermarktes versorgt
werden möchte. Ebenso war Verständnis für die Sorgen
erkennbar, die durch das eingeschränkte Warenangebot
zukünftig durch die gegenteilige Entwicklung in Siek
verstärkt werden (Vergrößerung des EDEKA-Marktes auf
1.200 qm).
Am Ende der Veranstaltung bestand weitgehend
Einvernehmen darüber, dass - insbesondere für die
Rosenhof-Bewohner - die von der FDP favorisierte
LVA-Lösung für einen Supermarkt günstiger wäre als
der Standort am Kreisel.
Die Auffassung des Großhansdorfer
FDP-Gemeindevertreters Hans-Karl Limberg, dass nur
mit einem qualitativ und quantitativ langfristig
konkurrenzfähigen Supermarkt die Zukunft der
Einkaufszeile am Eilbergweg gesichert werden kann,
wurde sowohl von den anwesenden Einzelhändlern als
auch von den Vertretern von REWE und Penny
nachdrücklich bestätigt.
Einige Blicke auf das LVA-Gelände
Einkaufsmeile
Eilbergweg
(Forum) |
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Pressemitteilung vom 30. März 2010
März
"Zukunft Supermarkt statt Landschaftsschutzgebiet? |
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Eine erstaunliche Entwicklung gibt es bei der
Supermarktplanung in Großhansdorf. Durch einen Brief
der Firma REWE an Verwaltung und Politik in der
zweiten Jahreshälfte 2004 wurde eine Dringlichkeit
zum Handeln suggeriert, die nach der
Vertragsverlängerung Anfang 2005 (bis 2011) und vor
allem aktuell (bis 2016) offensichtlich zu keinem
Zeitpunkt gegeben war und schon gar nicht ist.
Besonders auffällig ist zudem, dass sich dieselbe
Firma positiv zu dem Bebauungsplan des
„Stoltenberg“-Geländes geäußert hat. Dies vermittelt
den Eindruck, dass davon ausgegangen wird, dass mit
diesem Verhalten die Chancen für den Zuschlag für
einen Supermarkt am Mühlenteich erhöht werden
sollen. Was wird das für eine Enttäuschung sein,
wenn zur Kenntnis genommen werden muss, dass diese
Entscheidung nicht durch die Politik getroffen wird
und Mitbewerber deutlich
bessere Chancen haben
dürften.
Für die Einkaufssituation bedeutet der Erhalt des
REWE-Marktes im Eilbergweg bis 2016 in erster Linie,
dass es jetzt endgültig keinen Zeitdruck für die
Supermarktplanung mehr gibt. Es kann in
aller Ruhe eine Planung für die Weiterentwicklung
des bestehenden Supermarktes auf den Weg gebracht
werden, anstatt aus einem Landschaftsschutzgebiet
ein Gewerbegebiet zu machen. Ein für die
Waldgemeinde Großhansdorf angemessener und
zeitgemäßer Supermarkt wird bei gutem Willen von
allen Seiten im Eilbergweg möglich sein.
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ca. 18 mb,
2:14 min_
© www.architekt-ohlow.de |
so
soll der Supermarkt am Mühlenteich aussehen
Wo ist nur der
Eilbergweg geblieben? |
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4. Ostringampel: Wieder Versuch und Irrtum?/font> |
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Versuch und
Irrtum
Zum Bericht "Noch eine Ampel für den Ostring"
(Ahrensburger Zeitung vom 24. Mai 2008)
Meiner Meinung nach ist hier von der
Verkehrsbelastung her ohne flankierende
Maßnahmen keine "Ampel" möglich. Betroffen ist
nicht in erster Linie Siek, wir hängen sowieso
schon fest, sondern der Wirtschaftsverkehr von
der BAB nach Ahrensburg. Es könnte durchaus zum
Rückstau bis auf die BAB kommen. Was der
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr dort
versuchen will, erfüllt mich mit Misstrauen,
denn bisher folgte dem Versuch immer der
Irrtum.Wir Sieker können ein Lied davon singen.
Die Gewerbebetriebe in Siek beschweren sich
schon über die geschäftsschädigende
Verkehrssituation. Verkehr wird wieder in die
Anliegerstraßen verdrängt. Man sollte beim
Landesbetrieb vielleicht auf selbst gestrickte
Lösungen verzichten und Fachleute einschalten. Die
sind in der Lage, die Verkehrssituation so
einzuschätzen, dass gleich etwas Vernünftiges
entsteht, auch ohne Versuch und Irrtum. Wir hatten
in der Vergangenheit schon Vorschläge gemacht, die
Situation zu entschärfen. Leider ist man nicht
einmal bereit, Stellung zu nehmen.
Ekkehard Heinbockel, Siek |

Blick von der Sieker Landstraße über den Ostring auf
den nur für landwirtschaftlichen Verkehr
freigegebenen Weg.

Blick von dem mit 2 Ampeln in die Anlage eingebunden
Weg über den Ostring auf die Sieker Landstraße.
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Ahrensburger
Zeitung vom 9. Juli 2008:
Ampel wird zur Gefahrenquelle |
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Probleme werden nur
verlagert
Zum Bericht "Sieker Chaos-Ampel wird neu geschaltet"
(Ahrensburger Zeitung vom 4. August 2008)
Das ist wieder einmal eine Lösung nach Art
Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr:
Probleme werden nicht gelöst, sondern verlagert.
Die zusätzliche Schleife bedeutet eine
Vorrangschaltung für die BAB. Das kann nur zu
Lasten des Verkehrs aus Richtung Siek gehen. Die
allmorgendlichen Staus werden sich aus dieser
Richtung erheblich ausweiten, wobei zweifelhaft
ist, ob das ausreicht, die Probleme für die BAB
zu lösen. Da gibt es auch noch die
Schulwegquerung. Wenn die Schüler, die eben zur
Hauptverkehrszeit kommen, mehrere Minuten kein
Grün bekommen, wird es gefährlich. Abhilfe kann
nur durch bauliche Veränderungen geschaffen
werden. Die Probleme waren vorhersehbar und
werden uns erhalten bleiben. Was muss noch
geschehen, damit der Landesbetrieb aufwacht?
Ekkehard Heinbockel, Siek
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Zur Erinnerung: Nach der Inbetriebnahme der 2.
Ostringampel folgte auch der Euphorie
postwendend die Ernüchterung.
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