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   Hotel im Park Manhagen?
 
Zukunft der innerörtlichen Grundversorgung
Veranstaltung "Zukunft der innerörtlichen Grundversorgung"
Supermarkt statt Landschaftsschutzgebiet?
   4. Ostringampel: Wieder Versuch und Irrtum?

Zukunft der innerörtlichen Grundversorgung

Die Voraussetzungen für den Fortbestand der innerörtlichen Grundversorgung zu sichern gehört zu den wichtigsten Aufgaben in der Großhansdorfer Kommunalpolitik. Dazu muss man sich den heutigen Anforderungen für Lebensmittelmärkte stellen:

1. großzügig Parkplätze direkt am Markt und

2. großzügig Verkaufsfläche

und zwar in genau dieser Reihenfolge. Da beide Anforderungen derzeit in der Einkaufszeile am Eilbergweg nicht erfüllt werden können, muß über Alternativen nachgedacht werden, bevor in diesem Bereich keine Grundversorgung mehr stattfindet.
Die Ideallösung wäre sicherlich, auf dem LVA-Gelände hinter der U-Bahnbrücke einen Supermarkt mit dem vollen Sortiment (bis zu 15.000 Artikel) und auf dem Gelände am Kreisel einen Discounter ( ca. 650 bis 800 Artikel) anzusiedeln. Diese attraktive Kombination würde den Interessen der Rosenhofbewohner mit dem fußläufigen Angebot eines Vollsortimenters ebenso entgegenkommen wie den "Großeinkäufern", die zunächst günstig beim Discounter einkaufen und dann die Einkaufsliste beim Supermarkt zu Ende abarbeiten.
Als Waldgemeinde hat Großhansdorf natürlich auch eine besondere Verpflichtung im Hinblick auf die betroffenen Waldgebiete. So stellt sich zunächst die grundsätzliche Frage, ob wir uns den "Luxus" leisten können und wollen, den innerörtlichen Wald in der bestehenden Form zu erhalten und mittelfristig auf die innerörtliche Grundversorgung zu verzichten mit der Konsequenz, dass am Eilbergweg das Geschäftssterben dramatisch voranschreitet. Wenn jedoch das Geschäftsleben am Eilbergweg erhalten werden soll, muss auch zukünftig in diesem Bereich Grundversorgung stattfinden. Wer dies will, muss sorgfältig alle vorhandenen Möglichkeiten auf ihre Vor- und Nachteile hin untersuchen, um eine optimale Entscheidungsgrundlage zu haben. Dazu ist es selbstverständlich auch notwendig, in Gesprächen mit den beiden Eigentümern zunächst auszuloten, wie eine für sie wirtschaftlich vertretbare Bebauung aussehen könnte, die dem Anspruch "Waldgemeinde" Rechnung trägt.
 
... weil es so viel Spaß macht, 10.000 Euro
in den Nachtragshaushalt einzustellen

Die in der Hauptausschusssitzung am 6. September 2004 beschlossene Machbarkeitsstudie für die Fläche am Kreisel hat gegenüber dem von der Verwaltung vorgeschlagenen städtebaulichen Vertrag vor allem für den Eigentümer einen Vorteil: Diese 10.000 EURO hat er eingespart. Und wer ernsthaft meint, sich damit mehr Unabhängigkeit verschafft zu haben, der sollte sich Gedanken über sein Urteilsvermögen machen.

Veranstaltung
"Zukunft der innerörtlichen Grundversorgung"
Ausblick und Diskussion mit Vertretern von REWE und Penny
am 20. April 2005

Mit deutlichen Wochen formulierten die Vertreter von Rewe und Penny im überaus gut besuchten Sitzungssaal des Rathauses die derzeitige Problematik der Grundversorgung in Großhansdorf: Weder die Verkaufsflächen der Penny-Märkte in Schmalenbeck (590 qm) und Großhansdorf (453 qm) noch die des REWE-Supermarktes (700 qm) entsprechen den heutigen Anforderungen. Unter den derzeitigen Bedingungen, auch in Bezug auf die Parkplatzsituation, kann ein wirtschaftlicher Betrieb langfristig nicht aufrechterhalten werden. Dies wurde nachdrücklich von beiden örtlichen Supermarktbetreibern bestätigt.
Der EDEKA-Markt an der Hoisdorfer Landstraße schließt am 30. April 2005. Der REWE-Supermarkt am Eilbergweg hat in der bestehenden Form eine „Restlaufzeit“ von maximal 5 Jahren. Voraussetzung: Die Wirtschaftlichkeit bleibt in einem akzeptablen Rahmen und es werden realistische Perspektiven für ausreichend Verkaufsfläche und Parkraum in der näheren Umgebung erkennbar.
Eine entsprechende Erweiterung am Standort des bestehenden Marktes auf die mindestens erforderlichen 1.200 qm und die Bereitstellung ausreichender Parkplatzflächen in unmittelbarer Nähe wäre sicher für den Bereich die beste Lösung. Leider scheint diese Möglichkeit wegen der Eigentumsverhältnisse innerhalb der nächsten fünf Jahre nicht realisierbar.
Die bereits im Vorfeld viel diskutierte Variante am Kreisel (Wöhrendamm / Hansdorfer Landstraße) wurde gutachterlich untersucht und für den Fall der Einbeziehung der beiden benachbarten Wöhrendammgrundstücke als akzeptable Lösung eingestuft. Auch hier stehen die Eigentumsverhältnisse einer mittelfristigen Realisierung entgegen.
Das als dritter denkbarer Standort von der FDP mehrfach ins Gespräch gebrachte Gelände der LVA auf der anderen Seite der U-Bahnbrücke wurde in dem vorliegenden Gutachten zwar erwähnt, aber mangels Auftrag nicht näher untersucht.
Im Verlauf der Diskussion wurde deutlich, dass die anwesende Kundschaft auch in Zukunft durch die sehr beliebte Mannschaft des REWE-Supermarktes versorgt werden möchte. Ebenso war Verständnis für die Sorgen erkennbar, die durch das eingeschränkte Warenangebot zukünftig durch die gegenteilige Entwicklung in Siek verstärkt werden (Vergrößerung des EDEKA-Marktes auf 1.200 qm).
Am Ende der Veranstaltung bestand weitgehend Einvernehmen darüber, dass - insbesondere für die Rosenhof-Bewohner - die von der FDP favorisierte LVA-Lösung für einen Supermarkt günstiger wäre als der Standort am Kreisel.
Die Auffassung des Großhansdorfer FDP-Gemeindevertreters Hans-Karl Limberg, dass nur mit einem qualitativ und quantitativ langfristig konkurrenzfähigen Supermarkt die Zukunft der Einkaufszeile am Eilbergweg gesichert werden kann, wurde sowohl von den anwesenden Einzelhändlern als auch von den Vertretern von REWE und Penny nachdrücklich bestätigt.
Einige Blicke auf das LVA-Gelände
Einkaufsmeile Eilbergweg (Forum)

Pressemitteilung vom 30. März 2010 März
"Zukunft Supermarkt statt Landschaftsschutzgebiet?

Eine erstaunliche Entwicklung gibt es bei der Supermarktplanung in Großhansdorf. Durch einen Brief der Firma REWE an Verwaltung und Politik in der zweiten Jahreshälfte 2004 wurde eine Dringlichkeit zum Handeln suggeriert, die nach der Vertragsverlängerung Anfang 2005 (bis 2011) und vor allem aktuell (bis 2016) offensichtlich zu keinem Zeitpunkt gegeben war und schon gar nicht ist. Besonders auffällig ist zudem, dass sich dieselbe Firma positiv zu dem Bebauungsplan des „Stoltenberg“-Geländes geäußert hat. Dies vermittelt den Eindruck, dass davon ausgegangen wird, dass mit diesem Verhalten die Chancen für den Zuschlag für einen Supermarkt am Mühlenteich erhöht werden sollen. Was wird das für eine Enttäuschung sein, wenn zur Kenntnis genommen werden muss, dass diese Entscheidung nicht durch die Politik getroffen wird und Mitbewerber deutlich  bessere Chancen haben dürften.

Für die Einkaufssituation bedeutet der Erhalt des REWE-Marktes im Eilbergweg bis 2016 in erster Linie, dass es jetzt endgültig keinen Zeitdruck für die Supermarktplanung mehr gibt. Es kann in aller Ruhe eine Planung für die Weiterentwicklung des bestehenden Supermarktes auf den Weg gebracht werden, anstatt aus einem Landschaftsschutzgebiet ein Gewerbegebiet zu machen. Ein für die Waldgemeinde Großhansdorf angemessener und zeitgemäßer Supermarkt wird bei gutem Willen von allen Seiten im Eilbergweg möglich sein.

REWE verlängert bis 2016

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© www.architekt-ohlow.de

so soll der Supermarkt am Mühlenteich aussehen

Wo ist nur der Eilbergweg geblieben?

4. Ostringampel: Wieder Versuch und Irrtum?/font>

Versuch und Irrtum

Zum Bericht "Noch eine Ampel für den Ostring"
(Ahrensburger Zeitung vom 24. Mai 2008)

Meiner Meinung nach ist hier von der Verkehrsbelastung her ohne flankierende Maßnahmen keine "Ampel" möglich. Betroffen ist nicht in erster Linie Siek, wir hängen sowieso schon fest, sondern der Wirtschaftsverkehr von der BAB nach Ahrensburg. Es könnte durchaus zum Rückstau bis auf die BAB kommen. Was der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr dort versuchen will, erfüllt mich mit Misstrauen, denn bisher folgte dem Versuch immer der Irrtum.Wir Sieker können ein Lied davon singen. Die Gewerbebetriebe in Siek beschweren sich schon über die geschäftsschädigende Verkehrssituation. Verkehr wird wieder in die Anliegerstraßen verdrängt. Man sollte beim Landesbetrieb vielleicht auf selbst gestrickte Lösungen verzichten und Fachleute einschalten. Die sind in der Lage, die Verkehrssituation so einzuschätzen, dass gleich etwas Vernünftiges entsteht, auch ohne Versuch und Irrtum. Wir hatten in der Vergangenheit schon Vorschläge gemacht, die Situation zu entschärfen. Leider ist man nicht einmal bereit, Stellung zu nehmen.

Ekkehard Heinbockel, Siek



Blick von der Sieker Landstraße über den Ostring auf den nur für landwirtschaftlichen Verkehr freigegebenen Weg.



Blick von dem mit 2 Ampeln in die Anlage eingebunden Weg über den Ostring auf die Sieker Landstraße.


Ahrensburger Zeitung vom 9. Juli 2008:
Ampel wird zur Gefahrenquelle


Probleme werden nur verlagert

Zum Bericht "
Sieker Chaos-Ampel wird neu geschaltet"
(Ahrensburger Zeitung vom 4. August 2008)

Das ist wieder einmal eine Lösung nach Art Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr: Probleme werden nicht gelöst, sondern verlagert. Die zusätzliche Schleife bedeutet eine Vorrangschaltung für die BAB. Das kann nur zu Lasten des Verkehrs aus Richtung Siek gehen. Die allmorgendlichen Staus werden sich aus dieser Richtung erheblich ausweiten, wobei zweifelhaft ist, ob das ausreicht, die Probleme für die BAB zu lösen. Da gibt es auch noch die Schulwegquerung. Wenn die Schüler, die eben zur Hauptverkehrszeit kommen, mehrere Minuten kein Grün bekommen, wird es gefährlich. Abhilfe kann nur durch bauliche Veränderungen geschaffen werden. Die Probleme waren vorhersehbar und werden uns erhalten bleiben. Was muss noch geschehen, damit der Landesbetrieb aufwacht?

Ekkehard Heinbockel, Siek
 

Ahrensburger_Zeitung_vom_5._April_2009:_ Staugefahr auf A 1! Polizei ordnet längere Spur für Abbieger an
  Jetzt haben wir den Ampel-Salat!


Zur Erinnerung: Nach der Inbetriebnahme der 2. Ostringampel folgte auch der Euphorie postwendend die Ernüchterung.

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