Leserbrief
vom 23. Mai  2007

Weisungsrecht

Zum Bericht "CDU: Mit Macht zur Regionalschule"

Das neue Schulgesetz von Schleswig-Holstein sieht die Regionalschule vor, die Kraft Gesetzes automatisch eingeführt wird, wenn nicht der Schulträger für die Gemeinschaftsschule optiert.
Falsch ist der Hinweis zum imperativen Mandat. Im Gegensatz zu gewählten Volksvertretern wie zum Beispiel den Gemeindevertretern, die nur ihrem Gewissen verantwortlich sind, sind die Vertreter des Schulverbands nicht von den Wählern, sondern von der Gemeindevertretung (denn die Gemeinde ist Mitglied des Schulverbands) entsandt und unterliegen deren Weisungsrecht. Dies gilt nur für die Vertreter der jeweiligen Mitgliedsgemeinden, weshalb eine Majorisierung der Schulverbandsversammlung durch die CDU Großhansdorf ausgeschlossen ist.
Das Weisungsrecht soll auch verhindern, dass der Kern des Rechts der Gemeindevertretung, nämlich das Haushaltsrecht, ausgehebelt wird. Ansonsten könnten durch ausgabenwirksame Beschlüsse des Schulverbandes die Ausgaben der Gemeinde Großhansdorf präjudiziert bzw. festgelegt werden. Wenngleich die Kosten für eine Gemeinschaftsschule, die kraft Gesetzes als offene Ganztagsschule konzipiert ist, im Einzelnen noch nicht feststehen, ist es unter Fachleuten nicht ernsthaft umstritten, dass sie mit erheblich höheren Kosten verbunden ist. Insofern wäre ein Hinweis in Ihrem Artikel, dass ich im Verlauf der Gemeinderatssitzung darauf hingewiesen habe, dass weder der Finanzausschuss noch die Gemeindevertreter sich bisher mit den finanziellen Auswirkungen einer Schulartenänderung befassen konnten, sicherlich zweckdienlich gewesen.
Zudem bedarf die Einführung einer neuen Schulart aus unserer Sicht auch zunächst einer Satzungsänderung des Schulverbandes, bei der die Gemeindevertretung ebenfalls gegenüber den von ihr in den Schulverband entsandten Mitgliedern weisungsberechtigt ist.
Gemeindevertreter, die meinen, sich möglicherweise nicht an die Beschlüsse der eigenen Gemeindevertretung halten zu wollen, sollten sich fragen, ob sie dann noch glaubwürdig Mitglied dieser Vertretung sein könnten.

Hans-Otto Kagel,
Großhansdorf