Weisungsrecht
Zum Bericht "CDU: Mit Macht zur
Regionalschule"
Das neue Schulgesetz von Schleswig-Holstein sieht
die Regionalschule vor, die Kraft Gesetzes
automatisch eingeführt wird, wenn nicht der
Schulträger für die Gemeinschaftsschule optiert.
Falsch ist der Hinweis zum imperativen Mandat. Im
Gegensatz zu gewählten Volksvertretern wie zum
Beispiel den Gemeindevertretern, die nur ihrem
Gewissen verantwortlich sind, sind die Vertreter des
Schulverbands nicht von den Wählern, sondern von der
Gemeindevertretung (denn die Gemeinde ist Mitglied
des Schulverbands) entsandt und unterliegen deren
Weisungsrecht. Dies gilt nur für die Vertreter der
jeweiligen Mitgliedsgemeinden, weshalb eine
Majorisierung der Schulverbandsversammlung durch die
CDU Großhansdorf ausgeschlossen ist.
Das Weisungsrecht soll auch verhindern, dass der
Kern des Rechts der Gemeindevertretung, nämlich das
Haushaltsrecht, ausgehebelt wird. Ansonsten könnten
durch ausgabenwirksame Beschlüsse des Schulverbandes
die Ausgaben der Gemeinde Großhansdorf präjudiziert
bzw. festgelegt werden. Wenngleich die Kosten für
eine Gemeinschaftsschule, die kraft Gesetzes als
offene Ganztagsschule konzipiert ist, im Einzelnen
noch nicht feststehen, ist es unter Fachleuten nicht
ernsthaft umstritten, dass sie mit erheblich höheren
Kosten verbunden ist. Insofern wäre ein Hinweis in
Ihrem Artikel, dass ich im Verlauf der
Gemeinderatssitzung darauf hingewiesen habe, dass
weder der Finanzausschuss noch die Gemeindevertreter
sich bisher mit den finanziellen Auswirkungen einer
Schulartenänderung befassen konnten, sicherlich
zweckdienlich gewesen.
Zudem bedarf die Einführung einer neuen Schulart
aus unserer Sicht auch zunächst einer
Satzungsänderung des Schulverbandes, bei der die
Gemeindevertretung ebenfalls gegenüber den von ihr
in den Schulverband entsandten Mitgliedern
weisungsberechtigt ist.
Gemeindevertreter, die meinen, sich
möglicherweise nicht an die Beschlüsse der eigenen
Gemeindevertretung halten zu wollen, sollten sich
fragen, ob sie dann noch glaubwürdig Mitglied dieser
Vertretung sein könnten.
Hans-Otto Kagel,
Großhansdorf
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